Nach diversen Datenschutzskandalen ist seit mehreren Jahren die Suche nach neuen und insbesondere wirksamer Gestaltungen von Datenschutzstrukturen gegen einen Missbrauch digitaler Informationen durch Datenbrokerunternehmen wahrnehmbar1 geworden. Dessen ungeachtet ist eine kontinuierlich fortbestehende Ineffektivität staatlicher Akteure zur Wahrung von Datenschutz2 im Rahmen des Umgangs mit dem weltweiten „Big Data“ festzustellen. Regelmäßig spiegeln Medienberichte wider, dass Datenschutzbehörden erst nach einer Veröffentlichung von bereits erfolgten Verstößen repressiv reagieren. Dabei wäre aber den Datenschutzeinrichtungen die größte Effizienz zur Sicherung der intimen Personendaten der Urheber einzuräumen.
