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I. Bestehende österreichische Antidiskriminierungsregelungen im Überblick

Heidinger/Kasper2. AuflApril 2014

Im Zuge der Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien der Europäischen Union RL 2000/78/EG (Antirassismus-RL)11RL 2000/43/EG des Rates vom 29. 6. 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft (Antirassismus-RL), ABl L 2000/180, 22., 2000/43/EG (Rahmen-RL)22RL 2000/78/EG des Rates vom 27. 11. 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (Rahmen-RL), ABl L 2000/303, 16. und 2004/113/EG (Güter-Gleichbehandlungs-RL)33RL 2004/113/EG des Rates vom 13. 12. 2004 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen (Güter-Gleichbehandlungs-RL), ABl L 2004/373, 37. erfuhr die Thematik des Diskriminierungsschutzes zugunsten des Geschlechts, des Alters, der Herkunft, der Rasse oder Ethnie sowie der sexuellen Orientierung neue Aktualität. Erstere Richtlinie umfasst die Bereiche Beschäftigung und Sozialschutz sowie den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen einschließlich Wohnungen und Bildung, beschränkt ihren Aktionsradius allerdings auf die Diskriminierungsmerkmale „Rasse“ und „ethnische Herkunft“. Die zweite Richtlinie führt Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung und sexuelle Orientierung als verpönte Diskriminierungsmerkmale an, beschränkt sich hingegen auf die Bereiche Beschäftigung und Beruf. Die zum derzeitigen Zeitpunkt jüngste Richtlinie beschäftigt sich mit der Herstellung von diskriminierungsfreien Verhältnissen im Bereich des Anbietens von Gütern und Dienstleistungen, jedoch beschränkt auf das Geschlecht.

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