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I. Allgemeines

Duursma/Duursma-Kepplinger/Roth1. AuflJuli 2007

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Wenngleich bei der Harmonisierung des nationalen Gesellschaftsrechts bereits beachtliche Fortschritte erzielt wurden, entspricht der hauptsächlich vom innerstaatlichen Recht bestimmte rechtliche Rahmen, in dem sich Unternehmen bewegen, häufig nicht mehr dem (grenzüberschreitenden) wirtschaftlichen Umfeld in dem sie tätig sind. Mit der Schaffung der Societas Europaea (SE) sollen grenzüberschreitende Unternehmenszusammenschlüsse, Umstrukturierungs- und Kooperationsmaßnahmen erleichtert und die rechtlichen, steuerlichen und psychologischen Hemmnisse, auf die Unternehmen bei der Neuorganisation ihrer Tätigkeiten auf Gemeinschaftsebene stoßen abgebaut werden. Dies dient letztlich der Verwirklichung des Binnenmarkts.

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