Von wenigen Ausnahmen abgesehen, kennt das kontinentaleuropäische und damit auch das österreichische Versicherungsvertragsrecht keine Allgefahrenversicherungen. Üblicherweise wird die konkrete versicherte Gefahr durch die primären Risikobeschreibungen festgelegt; gleichzeitig werden jedoch regelmäßig Teile dieses versicherten Risikos mittels sekundärer Risikoausschlüsse vom Versicherungsschutz wieder ausgenommen.
