Mit dem Homeoffice-Paket BGBl I 2021/61, ARD 6743/17/2021, wurden die arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen und mit BGBl I 2021/52 (2. COVID-19-Steuermaßnahmengesetz), ARD 6742/12/2021, die steuerrechtlichen Aspekte des Homeoffice erstmals gesetzlich verankert. Eine Evaluierung des seit 1. 4. 2021 geltenden Homeoffice-Maßnahmenpakets 2021 hat ergeben, dass ua Bedarf an der Ausweitung von Homeoffice auf ortsungebundene Telearbeit außerhalb der Wohnung besteht. Durch die Schaffung von ergänzenden Regelungen im Bereich des Arbeitsrechts, des Sozialversicherungs- und Steuerrechts wurden mit dem Telearbeitsgesetz, BGBl I 2024/110, ARD 6909/8/2024, die Möglichkeiten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern verbessert, in vermehrtem Umfang die Arbeitsleistungen in Form von Telearbeit an nicht zum Unternehmen gehörigen Örtlichkeiten erbringen zu können. Die Änderungen durch das Telearbeitsgesetz treten mit 1. 1. 2025 in Kraft.

