Da die Streitbeilegung durch ein Schiedsgericht auf dem Willen der Parteien fußt, überrascht es kaum, dass Schiedssprüche in aller Regel freiwillig befolgt werden.1 Sollte dies jedoch nicht der Fall sein, so stellt sich die Frage nach der Durchsetzung von Schiedssprüchen mit Hilfe staatlicher Zwangsgewalt – Schiedsgerichten mangelt es ja bekanntlich daran.2 Darüber hinaus ist gerade mit Blick auf feststellende oder rechtsgestaltende Schiedssprüche zu klären, unter welchen Voraussetzungen die Wirkungen dieser Entscheidungen von staatlichen Gerichten anzuerkennen sind.3 Für die Beurteilung dieser Fragen ist zunächst – schon aufgrund zum Teil abweichender Rechtsgrundlagen – zwischen inländischen und ausländischen Schiedssprüchen zu unterscheiden.4
Seite 515
