(§ 10 EStG)
Für die einkommensteuerpflichtigen Selbstständigen ist der Freibetrag gemäß § 10 EStG für alle betrieblichen Einkunfts- und Gewinnermittlungsarten zugänglich. Im Interesse der kleinen und mittleren Einkommen bei natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften entfällt für Gewinne bis € 33.000,- zudem das Investitionserfordernis. Zu diesem „Grundfreibetrag“ kommt ein „investitionsbedingter Gewinnfreibetrag“, der davon abhängig ist, in welchem Umfang die übersteigende Bemessungsgrundlage durch Investitionen im jeweiligen Betrieb gedeckt ist.

