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Gewinnfreibetrag

27. AuflJänner 2025

352

(§ 10 EStG)

Für die einkommensteuerpflichtigen Selbstständigen ist der Freibetrag gemäß § 10 EStG für alle betrieblichen Einkunfts- und Gewinnermittlungsarten zugänglich. Im Interesse der kleinen und mittleren Einkommen bei natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften entfällt für Gewinne bis € 33.000,- zudem das Investitionserfordernis. Zu diesem „Grundfreibetrag“ kommt ein „investitionsbedingter Gewinnfreibetrag“, der davon abhängig ist, in welchem Umfang die übersteigende Bemessungsgrundlage durch Investitionen im jeweiligen Betrieb gedeckt ist.

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