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Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder

Jänner 2026

1. Rechtliche Grundlagen

1.1. Vertrag und Kollektivvertrag

348
Ein handelsrechtlicher GmbH-Geschäftsführer kann entweder als echter Dienstnehmer oder im Rahmen eines freien Dienstvertrages oder im Rahmen eines Werkvertrages oder Auftrages beschäftigt werden. Der gewerberechtliche Geschäftsführer ist idR Arbeitnehmer. (Zur Unterscheidung zwischen handels- und gewerberechtlichem Geschäftsführer siehe Punkt 1.2.)

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