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Gesetzliche Bestimmungen (Huger)

Huger1. AuflApril 2021

 

§ 2h AVRAG

§ 2h. (1) Arbeit im Homeoffice liegt vor, wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer

regelmäßig Arbeitsleistungen in der Wohnung erbringt.

(2) Arbeit im Homeoffice ist zwischen der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer und der

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