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Gerichtsbesetzung Strafverfahren

Futterknecht/Scheer2. AuflSeptember 2018

Bezirksgericht

ein Berufsrichter

Landesgericht Einzelrichter

ein Berufsrichter

Schöffengericht

Grundsätzlich: ein Berufsrichter + zwei Schöffen (Laienrichter); seit 1. Jänner 2015 besteht das Landesgericht als Schöffengericht bei bestimmten schweren Straftaten (zB Totschlag,

Seite 143

Vergewaltigung, Brandstiftung) aus zwei Berufsrichtern und zwei Schöffen

Geschworenengericht

drei Berufsrichter + acht Geschworene (Laienrichter)



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