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Generalbereinigung - Nettovereinbarung? Lohnsteuerregress für Abfindung? - OGH 23.7.2019, 9 ObA 74/19a

58. LfgOktober 2019

11.11.3.Nr.4

§ 863 ABGB
§ 1358 ABGB
§ 1380 ABGB
§ 1389 ABGB
§ 72 EStG

1. Hat das Finanzamt die Haftung des Arbeitgebers aufgrund des § 72 EStG für zu wenig abgezogene Lohnsteuer in Anspruch genommen, so tritt der Arbeitgeber in die Rechte des ursprünglichen Gläubigers (Republik Österreich) ein.

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