I. Allgemeines
Wenn im Ausland bei einem Tochterunternehmen eine Anpassung der Verrechnungspreise stattfindet (Primärberichtigung), beispielsweise durch eine Erhöhung des Gewinns im Zuge einer Betriebsprüfung, bieten die Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) in der Regel die Möglichkeit für eine entsprechende Gegenberichtigung im Inland (primäre Gegenberichtigung). Dies führt – im besten Falle – zu einer korrespondierenden Ergebnisanpassung bei dem in Österreich ansässigen verbundenen Unternehmen und idF zur Verhinderung einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung. Gegenberichtigungsanträge stellen – im Vergleich zu langwierigen Verständigungsverfahren – eine effiziente Möglichkeit dar, Doppelbesteuerungen zu beseitigen. Sie können aber im Inland nur im Rahmen der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten erfolgen, insbesondere nur innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen gemäß Bundesabgabenordnung (BAO). In Anbetracht der großen Anzahl an offenen Verständigungsverfahren weltweit und der jahrelangen durchschnittlichen Verfahrensdauer (siehe unten die OECD-Statistik zu Verständigungsverfahren des Jahres 2022) stellen diese verfahrensrechtlichen Möglichkeiten in vielen Fällen eine Alternative zur Beseitigung der Doppelbesteuerung dar. Seite 1

