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§ 240 Abs 4 BAO: Rückzahlung von Abzugsteuern aufgrund von DBA (Kerschner)

Kerschner44. LfgDezember 2024

I. § 240 BAO im DBA-Kontext: Von den Problemen des Abs 3 hin zur Geburt des Abs 4

§ 240 Abs 4 BAO bietet die Möglichkeit für die Rückzahlung von in Österreich einbehaltenen Abzugsteuern, insoweit aufgrund eines DBA kein inländisches Besteuerungsrecht besteht. Diese Bestimmung wurde mit dem Abgabenänderungsgesetz 202211BGBl I 2022/108. geschaffen. § 240 Abs 4 BAO ist mit 1. 1. 2023 in Kraft getreten und war erstmals auf Anträge anzuwenden, die nach dem 31. 12. 2022 gestellt wurden.22§ 323 Abs 74 BAO. In den Gesetzesmaterialien wurde der Anwendungsbeginn mit den „umfangreichen organisatorischen und IT-technischen Vorarbeiten, die für die Umsetzung der neuen Bestimmung erforderlich sind“, begründet – ErläutRV 1534 BlgNR 27. GP 37.

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