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Gastgewerbepauschalierung

KapfererJänner 2025

Gastgewerbepauschalierung

VO BGBl II

488/2012 idF 355/2020

EStR

Rz 4287ff

Voraussetzungen

keine Buchführung (weder Pflicht noch freiwillig) Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe während des gesamten WJ

Umsatzgrenze

Vorjahresumsatz bis max. € 400.000

Bindung an Pauschalierung

Die erstmalige Inanspruchnahme bindet den Unternehmer für alle in Anspruch genommenen Teilpauschalien für die folgenden zwei Wirtschaftsjahre.

Karenz bei Beendigung

3 Wj

Berechnung der Pauschalierung

Umsätze nach § 125 BAO (Bmgl) abzügl

  • Grundpauschale: 15% (mind. € 6.000, max. € 60.000)
  • Mobilitätspauschale:
    • 6%, wenn Betrieb in Gemeinde mit <= 5.000 EW; höchstens € 24.000
    • 4%, wenn Betrieb in Gemeinde mit 5.000 < EW <= 10.000; höchstens € 16.000
    • 2%, wenn Betrieb in Gemeinde mit > 10.000 EW; höchstens € 8.000
  • Energie- und Raumpauschale: 8% (max. € 32.000)

Mobilitäts- sowie Energie- und Raumpauschale können zusätzlich zum Grundpauschale optional zu den tatsächlich anfallenden Aufwendungen und Ausgaben in Anspruch genommen werden.

Form

Keine Vollpauschalierung, erweiterte Betriebsausgabenpauschalierung. Neben dem Grundpauschale können bestimmte Betriebsausgaben wie z. B. Wareneinkauf, Löhne, Sozialversicherungsbeiträge, Afa, Instandsetzung u Instandhaltung, Miete u Pacht usw separat abgezogen werden.

Umsatzsteuer

keine spezielle Vorsteuerpauschalierungsregelung

Grundpauschale: 15% (mind. € 6.000, max. € 60.000)

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