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Branchenpauschalierungen für Einkommen- und Umsatzsteuer

KapfererJänner 2025

Branchenpauschalierungen

 

Lebensmittelhandel

Drogisten

Handelsvertreter

Künstler, Schriftsteller

VO BGBl II

228/1999

229/1999

95/2000

417/2000

EStR

Rz 4310ff

Rz 4324ff

Rz 4355ff

Rz 4361ff

Voraussetzungen

keine Buchführung (weder Pflicht noch freiwillig; siehe S 114), ausgenommen Handelsvertreter (EStR Rz 4357)

Umsatzgrenze

€ 700.000

€ 700.000

keine

keine

Bindung an Pauschalierung

ESt: keine
USt: 2 Jahre

   

Karenz bei Beendigung

ESt: keine (bei Drogisten 5 Wj)
USt: 2 Kj bei Wechsel zu anderer USt-Pauschalierung; 5 Kj bei Wechsel zur Regelbesteuerung

Berechnung der Pauschalierung

Gewinn = 2% d Bruttoeinnahmen (inkl. USt) +€ 3.630

Betriebausgaben: 12% max. € 26.400 (wie Basispauschalierung)

Betriebsausgaben: 12% d Umsätze max. € 5.825

Betriebsausgaben: 12% d Umsätze max. € 8.725

durch Pauschalierung abgedeckte Betriebsausgaben

Vollpauschalierung

wie Basispauschalierung

1)

1) 2)

Umsatzsteuer

Vorsteuer: 7% der Bruttoeinnahmen der Lebensmittel ohne Getränke3)

Vorsteuer: 1,8% der Umsätze max. € 3.690 (wie Basispauschalierung)

Vorsteuer: 12% des Betriebsausgabenpauschales max. € 699 zuzügl nicht pausch Vorsteuer

Vorsteuer: 12% des Betriebsausgabenpauschales max. € 1.047 zuzügl nicht pausch Vorsteuer

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