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G. Weitergeltung kollektivvertraglicher Regelungen

Thöny1. AuflOktober 2007

Für die Weitergeltung des Kollektivvertrages als solchem sollte sich grundsätzlich keine Änderung ergeben, sofern nicht gleichzeitig auch eine Änderung des Status des Arbeiters zum Angestellten oder umgekehrt und damit eine Anwendbarkeit des jeweils zugehörigen Kollektivvertrages ergibt.

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