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G. Vorstand

Leixner1. AuflJanuar 2024

1. Anzahl der Vorstandsmitglieder und Vertretungsbefugnis

Der Stiftungsvorstand muss aus zumindest drei Mitgliedern bestehen. In der Stiftungsurkunde kann eine fixe Zahl festgelegt werden oder aber auch eine Unter- und Obergrenze. Bei Unterschreiten der gesetzlichen Untergrenze hat die gemäß Stiftungsurkunde für die Bestellung zuständige Stelle, bei deren Säumigkeit das Gericht die Bestellung vorzunehmen.

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