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G. Europäische Behördenkooperation

Raschauer1. AuflOktober 2015

Die Regelungen der Behördenkooperation finden sich vertreut über verschiedene Bestimmungen des BörseG, des WAG sowie unmittelbar anwendbarer Vorschriften des Unionsrechts.10611061Ein weiterer Ausbau der Kooperationspflichten wird in Umsetzung der Art 79 ff MiFID II erforderlich sein.

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