In Anlehnung an angloamerikanische Rechtseinrichtungen unternimmt eine Kronzeugenregelung den Versuch, Einzelne aus einer kartellrechtswidrigen Verbindung herauszulösen und zu ermutigen, „auszupacken.“ 253 Seite 108
In Anlehnung an angloamerikanische Rechtseinrichtungen unternimmt eine Kronzeugenregelung den Versuch, Einzelne aus einer kartellrechtswidrigen Verbindung herauszulösen und zu ermutigen, „auszupacken.“ 253 Seite 108
