Ihr Ablauf führt zum Eintreten materiellrechtlicher Wirkungen wie etwa zum Entstehen oder zum Untergang von Rechtsansprüchen.
Beispiel:
Verjährung. Bei drohender Verjährung muss die Klage am letzten Tag vor Verjährung bei Gericht eingelangt sein.
Ihr Ablauf führt zum Eintreten materiellrechtlicher Wirkungen wie etwa zum Entstehen oder zum Untergang von Rechtsansprüchen.
Beispiel:
Verjährung. Bei drohender Verjährung muss die Klage am letzten Tag vor Verjährung bei Gericht eingelangt sein.
