Verfahrensrechtliche (formelle) Fristen sind einzuhalten, um durch Handlungen prozessuale Rechtswirkungen auszulösen (zB Rechtsmittelfristen, innerhalb derer ein Rechtsmittel gegen eine behördliche/gerichtliche Entscheidung einzubringen ist). Für die Einhaltung einer verfahrensrechtlichen Frist genügt idR die Postaufgabe (soweit nicht eine Übermittlung im ERV Seite 124vorgeschrieben ist). Für Vergleichswiderrufe wird allerdings gerne ein Einlangen bei Gericht spätestens am letzten Tag der Widerrufsfrist vereinbart.

