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Freier Dienstvertrag

Jänner 2026

1. Arbeitsrecht

323
Der freie Dienstvertrag ist im Arbeitsrecht gesetzlich nicht geregelt. Er wird nach hA insbesondere charakterisiert durch:

die Verpflichtung zur Erbringung von Dienstleistungen ohne persönliche Abhängigkeit im Sinn einer Unterworfenheit unter die funktionelle Autorität des Arbeitgebers;

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