45.7.2.Nr.7
§ 23 Abs. 1 AngG
§ 40 AngG
1. Wechselt ein Angestellter innerhalb des Konzerns nach einvernehmlicher Auflösung in ein nach vertretbarer Auslegung neues Dienstverhältnis zu einem anderen Unternehmen, ist eine Arbeitsvertragsklausel, wonach eine Abfertigung aus dem zweiten Arbeitsverhältnis um die frühere Abfertigung vermindert werde, ungültig.

