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FinStrG § 39

Scherff60. AuflDezember 2012

2948
Abgrenzung zwischen Schein- und Umgehungsgeschäft: Zum Anwendungsbereich des § 39 FinStrG (Abgabenbetrug unter Verwendung von Scheingeschäften und anderen Scheinhandlungen)

Leitner Thomas, SWK 2/2012, 75

2949
Abgabenbetrug im Lichte des Strafgesetzbuches: Versuch-Vollendung-Vorbereitungshandlung-Nachtatverhalten

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