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FinStrG § 49 Abs 1 lit a

Scherff60. AuflDezember 2012

2951
Finanzordnungswidrigkeit durch Unterlassen der Entrichtung oder Abfuhr von Selbstberechnungsabgaben bis zum 5. Tag nach Fälligkeit bei Unterlassung der Bekanntgabe der Abgabenschuld

VwGH 05.04.2011 2011/16/0080
ÖStZB 2012/138, 282



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