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F. Platzverbot gem § 36 SPG

Gassner/Ibesich/Metzl1. AuflJuni 2023

Das Platzverbot ist eine Behördenbefugnis, die mittels Verordnung kundgemacht wird. Zu unterscheiden sind Platzverbote aufgrund einer vorhersehbaren und solche aufgrund einer akut bestehenden unvorhergesehenen Gefahr.

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