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F. Haftungsausschlüsse

Windsteiger1. AuflNovember 2018

Dem Haftpflichtigen werden nach § 8 PHG bestimmte Entlastungsmöglichkeiten eingeräumt, womit der verschuldensunabhängigen Haftung Grenzen gesetzt sind, wobei den Ausschlussgrund der jeweilige Haftpflichtige behaupten und beweisen muss.323323 Rabl, PHG§ 8 Rz 3.

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