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F. Betriebsvorschriften

Raschauer1. AuflOktober 2015

Der Erwerb von Anteilen an einem inländischen Versicherungsunternehmen unterliegt nach den §§ 24 ff VAG einer den §§ 20 ff BWG vergleichbaren Kontrolle durch die FMA.960960Vgl die auch hier maßgebliche EigentümerkontrollVO BGBl II 83/2009 idgF. Näher ST Korinek in Holoubek/Potacs II3 153 f.

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