Lies § 33 EStG 1988, Rz 767–813c LStR
Grundlage für die Berechnung der ESt ist das Einkommen gem § 2 Abs 2 EStG. Die davon berechnete Tarifsteuer wird um die Absetzbeträge vermindert, woraus sich die ESt-Belastung ergibt.
Tarifsteuer | |
– | Absetzbeträge |
Einkommensteuer |

