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Elfter Abschnitt: Rechtsmittelverfahren (Brennsteiner/Kovacs)

Brennsteiner/Kovacs11. AuflJänner 2021

Lesen Sie die §§ 243 bis 300 BAO.

Beschwerden sind innerhalb eines Monats ab Zustellung des angefochtenen Bescheids zu erheben.

Ist eine Beschwerde unzulässig oder verspätet, so ist sie zurückzuweisen.

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