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Einzelfallbeurteilung - Sozialplanüberbrückungsleistungen bis Korridorpension? - OGH 30.3.2011, 9 ObA 14/11s

34. LfgOktober 2011

24.1.2.Nr.7

§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
§ 97 Abs. 1 Z 4 ArbVG
§ 109 Abs. 3 ArbVG
§ 4 Abs. 2 APG

1. Ob die Auslegung einer Betriebsvereinbarung zutrifft oder nicht, kann immer nur anhand der Umstände des Einzelfalls beurteilt werden und vermag daher - von Fällen krasser Fehlbeurteilung abgesehen - im Allgemeinen die Zulässigkeit einer Revision nicht zu rechtfertigen.

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