24.1.2.Nr.7
§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
§ 97 Abs. 1 Z 4 ArbVG
§ 109 Abs. 3 ArbVG
§ 4 Abs. 2 APG
1. Ob die Auslegung einer Betriebsvereinbarung zutrifft oder nicht, kann immer nur anhand der Umstände des Einzelfalls beurteilt werden und vermag daher - von Fällen krasser Fehlbeurteilung abgesehen - im Allgemeinen die Zulässigkeit einer Revision nicht zu rechtfertigen.

