Die NoVA-Richtlinien 2008 stellen einen Auslegungsbehelf zum No-VAG 1991 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus diesen Richtlinien nicht abgeleitet werden. Die NoVA-Richtlinien 2008 sind auf Sachverhalte anzuwenden, die nach dem 30. Juni 2008 ausgeführt werden bzw. sich ereignen. Erlässe und Einzelerledigungen des BMF sind - sofern sie den NoVA-Richtlinien nicht widersprechen - weiterhin zu beachten.

