Die berufliche Integration von MmB stellt zu Recht seit langer Zeit eine bedeutende Zielsetzung der Behindertenpolitik dar. Dies nicht nur, da das Nachgehen einer Beschäftigung MmB ermöglicht, ihren Unterhalt (zumindest teilweise) selbst zu finanzieren, sondern insb auch, weil die berufliche Eingliederung aufgrund des zentralen Stellenwerts der Erwerbstätigkeit in unserer Gesellschaft wesentliche Voraussetzung der Verwirklichung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben überhaupt ist. Die Integration in den Arbeitsmarkt trägt somit entscheidend dazu bei, eine „Verdrängung“ von MmB an den Randbereich der Gesellschaft zu verhindern. Der Realisierung dieses Anliegens dient eine Reihe von Sonderbestimmungen, deren „Herzstück“ zweifellos das BEinstG darstellt. Auch andernorts finden sich aber Vorgaben zur Förderung der beruflichen Rehabilitation.

