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E. Sicherheitsleistung (Riegler/Pickrahn/Zenhäusern)

Riegler/Pickrahn/Zenhäusern3. AuflJuni 2024

einstweilige Maßnahmen

Schiedsverfahren

1542
Das Schiedsgericht kann die Anordnung vorsorglicher Maßnahmen von der Leistung einer Sicherheit abhängig machen.32103210§ 593 Abs 1 öZPO, wonach das Schiedsgericht von jeder Partei im Zusammenhang mit einer vorläufigen oder sichernden Maßnahme angemessene Sicherheit fordern kann; § 1041 Abs 1 S 2 dZPO; Art 183 Abs 3 schwIPRG. Auch die Wiener Regeln,32113211Art 33 Wiener Regeln. die ICC SchO,32123212Art 28 ICC SchO. die DIS-Regeln,32133213§ 20.1 S 2 DIS-Regeln; vgl auch Quinke in Nedden/Herzberg, ICC-SchO/DIS-SchO Art 20 DIS-SchO Rn 38. und die Swiss Rules32143214Art 29 Swiss Rules. sehen vor, dass das Schiedsgericht die Anordnung vorsorglicher Maßnahmen von der Stellung angemessener Sicherheiten abhängig machen kann.

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