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D. Durchsetzung vom Schiedsgericht angeordneter vorsorglicher Maßnahmen (Riegler/Pickrahn/Zenhäusern)

Riegler/Pickrahn/Zenhäusern3. AuflJuni 2024

1. Notwendigkeit der Durchsetzung?

Bindungswirkung

einstweilige Maßnahmen

1526
Eine vom Schiedsgericht angeordnete vorsorgliche Maßnahme ist für die Parteien bindend. In der Praxis halten sich die Parteien oft an solche Anordnungen des Schiedsgerichts, nicht zuletzt deshalb, weil sie für den Fall der Missachtung eine nachteilige Behandlung im weiteren Verlauf des Schiedsverfahrens befürchten.

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