Für Land- und Forstwirte sind folgende Gewinnermittlungsarten relevant:
Vollpauschalierung entsprechend der Pauschalierungsverordnung2Teilpauschalierung entsprechend der PauschalierungsverordnungFür Land- und Forstwirte sind folgende Gewinnermittlungsarten relevant:
Vollpauschalierung entsprechend der Pauschalierungsverordnung2Teilpauschalierung entsprechend der Pauschalierungsverordnung