RA Dr. Helmut Horn fragt, ob er richtig verstanden habe, dass das Gericht von Amts wegen die Vertragsauflösung aussprechen kann, obwohl der Kläger ausdrücklich Preisminderung geltend gemacht hat, und wenn ja, ob die Parteien das verhindern können. Außerdem fragt er, wie ein geänderter Zuspruch – auch bei Preisminderung statt Vertragsauflösung – kostenmäßig zu beurteilen wäre.
