Es erfolgte die Parzellierung und Planung der Straßen, die nach dem Vorbild der Wiener Ringstraße als Baumalleen mit Grünstreifen zwischen Gehsteig und Straße vorgesehen waren. Baudirektor Borkowski hatte gemäß dem bestehenden Baulinienplan eine schachbrettartige Einteilung der Cottage-Anlage mit gerade verlaufenden Straßen konzipiert. Dies entsprach auch den vorgegebenen Richtlinien in der zweiten Bauordnung für Wien von 1859. Die ganze Anlage sollte ein einziger Garten sein, der von kreuzenden Straßen in große Beete geteilt wird. Die Vereinsmitglieder konnten nun in der zeitlichen Reihenfolge ihres Vereinsbeitritts die von ihnen ausgesuchten Baugründe zugewiesen bekommen. Die Erwerber mussten mindestens ein Drittel des Grundpreises plus Nebenkosten erlegen. Den Rest konnte man über den WCV vorfinanzieren lassen, um ihn <i>Brunnbauer</i> in <i>Stöger</i> (Hrsg), Das Wiener Cottage (2022) Die Cottage-Anlage ein einziger Garten, Seite 29 Seite 29
dann in Annuitäten abzuzahlen. Die Banken übernahmen die Finanzierung dabei nur bis zu 50 %, wenn notwendig war aber der WCV bereit, den Differenzbetrag vorzufinanzieren. In der Praxis zahlte einerseits der größte Teil der Mitglieder den Kauf- und später den Errichtungspreis sofort zur Gänze, andererseits stieß der Cottage Verein bei eigenen Vorfinanzierungen für Mitglieder bald an seine finanziellen Grenzen. Dies, und auch die sich eintrübende Wirtschaftslage führte zu dem Entschluss, in den Statuten den entsprechenden Passus über die Finanzierungsmöglichkeit durch den WCV zu ändern. Da dies auch als unternehmerische Tätigkeit gewertet hätte werden können, wäre es notwendig geworden, den Verein in eine Genossenschaft umzuwandeln. Dies hat ebenfalls für die Beendigung der eigenen, direkten Finanzierung der Vereinsmitglieder bei Grundkäufen gesprochen. In den novellierten Statuten 1882 war die Ratenzahlungs-Möglichkeit des § 1 dann auch nicht mehr enthalten.