Das Kernstück der Insolvenzreform bilden Regelungen, die insolventen Schuldnern die Sanierung erleichtern sollen. Dabei ersetzt der Sanierungsplan den bewährten Zwangsausgleich. Das IRÄG 2010 hält dabei an dessen Grundstrukturen fest, bringt aber auch zahlreiche bedeutende Änderungen. Diese stellt der folgende Beitrag dar.