Beim Handeln der Gesellschafter im Außenverhältnis spricht man von Vertretung; sie betrifft die Verantwortlichkeit der Gesellschaft für ihre Tätigkeit gegenüber Dritten. Jeder Vertretungsakt ist zugleich Geschäftsführungsakt (zB Abschluss eines Kaufvertrags für die Gesellschaft); anderseits gibt es Geschäftsführungsakte, die nicht zugleich Vertretungsakte sind (zB die Buchführung für die Gesellschaft).

