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D. Vertretung

Duursma/Duursma-Kepplinger/Roth1. AuflJuli 2007

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Beim Handeln der Gesellschafter im Außenverhältnis spricht man von Vertretung; sie betrifft die Verantwortlichkeit der Gesellschaft für ihre Tätigkeit gegenüber Dritten. Jeder Vertretungsakt ist zugleich Geschäftsführungsakt (zB Abschluss eines Kaufvertrags für die Gesellschaft); anderseits gibt es Geschäftsführungsakte, die nicht zugleich Vertretungsakte sind (zB die Buchführung für die Gesellschaft).

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