Auf die Möglichkeit, der Problematik vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzungen durch vertragliche Lösungen zu begegnen, wurde zunächst im rechtsvergleichenden Schrifttum hingewiesen. Größere Beachtung erlangte die Thematik in der D&O-Versicherung aber erst durch das „
Comroad-Urteil“ des OLG Düsseldorf. Die heute am Markt vorzufindenden Klauseln unterscheiden sich allerdings sowohl in ihrer Ausgestaltung als auch in ihrer Wirksamkeit mitunter deutlich. Den Ausgangspunkt bildet regelmäßig offenbar die Ansicht, wonach die Kenntnis und das Verhalten sämtlicher Versicherter der Gesellschaft zugerechnet wird.