Umstandsklausel
Unterhalt
Jeder gesetzliche oder vertragliche Unterhaltsanspruch steht unter der Umstandsklausel (clausula rebus sic stantibus): Eine wesentliche Änderung der unterhaltsrelevanten Verhältnisse seit der letzten Regelung des Unterhalts ermöglicht die Anpassung der Unterhaltsleistungen. Zum vertraglichen Ausschluss der Umstandsklausel s Rz 17, zur rückwirkenden Geltendmachung s Rz 101.
