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D. Schuldgrundsatz

Haudum1. AuflFebruar 2013

Gemäß § 4 StGB ist nur strafbar, wer schuldhaft handelt (Schuldgrundsatz). Der Schuldgrundsatz verbürgt dadurch zwei Garantien: Neben der Notwendigkeit der Feststellung des „Obs“ der Schuld (Strafbegründungsschuld) umfasst der Schuldgrundsatz auch deren quantitative Begrenzung, nämlich das „Wieviel“ der Schuld (Strafzumessungsschuld)239239 Moos in SbgK § 4 Rz 11; Karollus, ÖJZ 1987, 677; Schütz, Diversionsentscheidungen 17.. Die Strafe muss in einem gerechten Verhältnis zur Schuld des Täters stehen und darf weder nach oben noch nach unten von ihrer Bedeutung als gerechter Schuldausgleich abweichen240240 Salditt, StV 2009, 376 mwN; Schütz, Diversionsentscheidungen 31..

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