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E. Offizialmaxime und Prinzip der materiellen Wahrheit

Haudum1. AuflFebruar 2013

Das Prinzip der Amtswegigkeit besagt, dass staatliche Behörden und Organe verpflichtet sind, von sich aus ein Verfahren einzuleiten und fortzuführen, ohne dass hierfür ein Antrag oder sonstiger Rechtsakt einer Privatperson oder eines anderen staatlichen Organs erforderlich wäre258258 Schmoller in WK-StPO § 2 Rz 6.. Eng damit verbunden ist die Pflicht zur Wahrheitserforschung259259 Schmoller in WK-StPO § 2 Rz 7., das heißt die Aufklärung des realen Geschehensablaufs (materielle Wahrheit)260260 Schmoller in WK-StPO § 3 Rz 31..

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