Wie bei der AG finden sich Vermögensrechte, Herrschaftsrechte (Mitverwaltungsrechte) und Minderheitsrechte.Soweit einzelne Rechte durch Gesellschaftsvertrag oder besonderen Gesellschafterbeschluss eingeräumt oder ausgeschlossen werden können, ist der Gleichbehandlungsgrundsatz 1411 zu beachten (siehe dazu unter I.C.2.d.)1412.

