Am 21.5.1954 wurde in Genf zwischen Deutschland, Belgien, Frankreich, den Niederlanden, und der Schweiz ein multilaterales Abkommen über die Arbeitsbedingungen der Rheinschiffer unterzeichnet,241 welches am 28.4.1957 in Deutschland in Kraft trat.242 Dieses Abkommen ist mit einigen Ausnahmen auf Arbeitnehmer auf Güterschiffen einer gewissen Größe, die zur Schifffahrt auf dem Rhein zugelassen sind, anzuwenden.243 Es enthält im Wesentlichen zwischen den Mitgliedstaaten koordinierende Mindestregelungen244 der Arbeitsbedingungen, die Zusammensetzung der Seite 805
