D&O-Versicherung
Versicherung
Der D&O-Versicherer gewährt Schutz für den Fall, dass „eine versicherte Person wegen einer bei der Ausübung der versicherten Tätigkeit begangenen Pflichtverletzung von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen (privatrechtlichen Inhalts) für einen Vermögensschaden auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird“. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf echte Vermögensschäden, die aus einem Verstoß resultieren und ein haftungsrelevantes Verhalten darstellen (können).