vorheriges Dokument
nächstes Dokument

1. Deckungsumfang (Aichinger)

Aichinger2. AuflJänner 2022

D&O-Versicherung

Versicherung

1467
Es ist dem Versicherer überlassen, nach Prüfung der Berechtigung von geltend gemachten Ansprüchen, zwischen deren Befriedigung oder Abwehr frei zu entscheiden. In der Praxis kommt es überwiegend zum Versuch einer Abwehr der Haftpflichtforderung, nicht zuletzt deshalb, um einen (vielleicht günstigen) Vergleich vorzubereiten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte