D&O-Versicherung
Versicherung
Es ist dem Versicherer überlassen, nach Prüfung der Berechtigung von geltend gemachten Ansprüchen, zwischen deren Befriedigung oder Abwehr frei zu entscheiden. In der Praxis kommt es überwiegend zum Versuch einer Abwehr der Haftpflichtforderung, nicht zuletzt deshalb, um einen (vielleicht günstigen) Vergleich vorzubereiten.