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D. Feststellungen

Völkl-Torggler/Ingemarsson/Majer3. AuflJänner 2023

1. Nach der VO Nr 1/2003

a) Feststellungsbefugnisse der Europäischen Kommission

Feststellung

Feststellungsbefugnisse der EK

492
Die VO Nr 1/2003 regelt in ihren Art 7 und 10 zwei unterschiedliche Feststellungsbefugnisse, die, wie sich aus ihrer Einordnung in den Abschnitt über die Entscheidungsbefugnisse der Kommission ergibt, ausschließlich dieser zukommen.

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