Das Bagatellkartell regelt an sich vom Kartellverbot erfasste Vereinbarungen, wobei die Vertragsparteien aber so unbedeutend am Markt sind, dass keine negativen Auswirkungen erwartet werden.
Das Bagatellkartell regelt an sich vom Kartellverbot erfasste Vereinbarungen, wobei die Vertragsparteien aber so unbedeutend am Markt sind, dass keine negativen Auswirkungen erwartet werden.
